In Deutschland werden Edelmetalle steuerlich unterschiedlich behandelt. Während Anlagegold – also Goldbarren und bestimmte Goldmünzen, die die Kriterien für Anlagegold gemäß § 25c UStG erfüllen – vollständig von der Mehrwertsteuer befreit ist, gilt für Silber und Platin der reguläre Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 %.
Diese Regelung betrifft auch klassische Anlageformen wie Münzen und Barren. Wer also Silber- oder Platininvestments tätigt, muss die Mehrwertsteuer beim Kauf einplanen. Das kann den effektiven Einstiegspreis erheblich erhöhen und sollte in jeder Renditekalkulation berücksichtigt werden.
Aus Anlegersicht führt diese steuerliche Differenz zu einem spürbaren Vorteil für Gold als langfristiges Anlageinstrument. Dennoch haben Silber und Platin, insbesondere aufgrund ihrer industriellen Nutzung, ihren Platz in einer diversifizierten Vermögensstrategie – hier ist jedoch die steuerliche Belastung ein fester Bestandteil der Gesamtrechnung.